Personen denen aufgrund von Vorerkrankungen von ihren behandelnden Ärzten ein bestimmter Impfstoff empfohlen wurde oder denen von einem bestimmten Impfstoff aus medizinischen Gründen abgeraten wurde, müssen die Möglichkeit haben, mit diesem vom Arzt ihres Vertrauens empfohlenen Impfstoff geimpft zu werden. Dies ist derzeit zumindest in Hessen und auch anderen Bundesländern nicht der Fall.
Gleichzeitig kann man in Berlin oder z.B. Baden- Württemberg noch seinen Impfstoff durch Auswahl des Impfzentrums/ Termins - auch ohne medizinische Risikofaktoren - frei wählen.
Auch ohne Vorerkrankungen müssen die Ängste und Sorgen der Impflinge ernst genommen werden, wenn derzeit Vakzevria von Astra Zeneca einen "schlechten Ruf" hat. Hier ist Aufklärung unter gleichzeitiger Benennung alles potentiellen Nachteile nötig, so dass sich ein jeder eigenverantwortlich für oder gegen eine Impfung mit diesem oder einem anderen Vakzin entscheiden kann. Sonst wird das Ziel einer Impfquote die zu einer Herdenimmunität führen könnte gar nicht erreicht werden.
Wenn Personen in Berufen mit viel Personenkontakt ohne Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten aktuell lieber schnell mit einem weniger wirksamen Vakzin mit höherem Nebenwirkungsrisiko geimpft werden möchten, statt länger zu warten, so ist dies eine verständliche Entscheidung.
Wenn aber Senioren, die sich seit einem Jahr isolieren, nicht einmal die eigenen Kinder ins Haus lassen, nicht essen gehen, Einkäufe anliefern lassen und desinfizieren, gleichzeitig Blutgerinnungsstörungen haben und evtl. schon Thrombosen/ Lungenembolien erlitten haben, so ist es schlichtweg falsch, wenn diese Personen sich mit einem Vakzin mit höherem Riskio für thrombotische Ereignisse geimpft werden sollen. Das Risiko einer Thrombose durch Covid19 ist bei diesen Personen nämlich durch die konsequente Risikoreduktion einer Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2 minimiert.
Personen mit Privaterechtsschutzversicherung können bei ihrer Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage für ein gerichtliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht einholen und dann den Rechtsweg beschreiten.