Laien können Selbsttests kaufen.
Das BfArM hat Sonderzulassungen nach §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 erteilt.
Eine Listung durch das BfArM im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 TestV ist nur möglich, wenn sich entsprechende Tests laut Herstellerangaben gemäß den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes (MPG) rechtmäßig in Europa bzw. Deutschland in Verkehr befinden und alle vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllt sind.
(https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html)
Sensitivität und Spezifität der Tests können dabei unterschiedlich sein. Durch Eingabe der AT- Nummer kann man erkennen, wie "genau" der Test ist. Je höher die Sensitivität eines Tests ist, desto mehr infizierte Personen werden tatsächlich durch den Test erkannt. Die Spezifität gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass nur tatsächlich infizierte Personen als infiziert getestet werden.
(https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=101:100:17244564277427:::::&tz=1:00)